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Lockerung bei Corona-Testpflicht im Havelland

Im Havelland liegt der Corona-Inzidenzwert seit mehreren Tagen ununterbrochen unter 35. Damit gilt die Testpflicht in einigen Lebensbereichen derzeit nicht.

Seit dem heutigen Mittwoch, den 13. Oktober 2021, gilt die geänderte Dritte Corona-Umgangsverordnung im Land Brandenburg. Diese bringt unter anderem eine Änderung für bestimmte Bereiche, in denen die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses vorgesehen ist. Der dafür entscheidende Schwellenwert wurde von bisher 20 auf 35 erhöht. Das bedeutet: In den kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenennachweises nicht mehr erforderlich. Das betrifft zum Beispiel die Innengastronomie, touristische Übernachtungen, Reisebusreisen, Indoor-Sportanlagen, Theater, Kinos sowie Schwimm- und Spaßbäder.

Im Havelland liegt der Inzidenzwert mit Stand vom 13. Oktober 2021 bei 30,4 und damit seit dem 6. Oktober 2021 ununterbrochen unter 35. Das hat der Landkreis in seinem Amtsblatt 32/2021 bekanntgegeben. Damit gilt die Testpflicht im Havelland in einigen Lebensbereichen derzeit nicht. Bestimmte andere Bereiche sind von der Erleichterung jedoch ausgenommen, weil dort weiterhin die Testpflicht zwingend vorgeschrieben ist, beispielsweise Kitas und Schulen sowie medizinische Einrichtungen.