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Neues Schuljahr beginnt unter Corona-Bedingungen

Am Montag, den 10. August 2020, beginnt im Land Brandenburg das neue Schuljahr. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat nun mitgeteilt, wie der Regelbetrieb in den Schulen trotz Corona-Pandemie ablaufen soll.

Am Montag, den 10. August 2020, beginnt im Land Brandenburg das neue Schuljahr. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat nun mitgeteilt, wie der Regelbetrieb in den Schulen trotz Corona-Pandemie ablaufen soll.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die wissenschaftlichen Erkenntnisse würden demnach zeigen, dass der Regelbetrieb möglich ist, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Grundsätzlich sollen daher alle Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen und am Präsenzunterricht teilnehmen. Der Unterricht soll – soweit möglich – in festen Lerngruppen stattfinden, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Schülerinnen und Schülern, bei denen für längere Zeit eine Abwesenheit vom Präsenzunterricht medizinisch zwingend notwendig ist, sollen Unterrichtsangebote für das Lernen gemacht werden. Das sogenannte Distanzlernen kann zu Hause oder in einem geschützten Raum in der Schule stattfinden.

Personen mit Covid-19-typischen Krankheitsanzeichen müssen der Schule fernbleiben. Wer mit einem nachweislich an Covid-19 Erkrankten in einem Hausstand lebt oder selbst erkrankt ist, darf die Schule ebenfalls nicht betreten. Im Schulgebäude, jedoch nicht im Unterricht und auf dem Schulhof, sollen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weiteres Personal außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Verpflichtung soll in die SARS-CoV-2-Umgansverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen werden.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwischen den Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal untereinander sowie im Kontakt mit Eltern und sonstigen Dritten eingehalten werden. Zwischen den Schülerinnen und Schülern untereinander sowie zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften ist er dagegen nicht mehr einzuhalten. Dafür sollen den Schülerinnen und Schülern regelmäßig hygienische Mindeststandards vermittelt und in Erinnerung gerufen werden. Dazu gehören unter anderem die korrekte Hust- und Niesetikette, das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Wasser und Seife sowie das Vermeiden von Berührungen von Augen, Nase und Mund.

Freiwillige Corona-Tests

Auch zu den vorgesehenen Corona-Tests an Schulen informiert das MBJS. Beschäftigte aller Schulen können sich demnach ab Schuljahresbeginn innerhalb von vier Monaten bis zu sechs Mal auf das Coronavirus testen lassen. Zudem sollen im Rahmen einer Stichprobe bis zu 2900 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg einmal getestet werden. Das Angebot kann freiwillig wahrgenommen werden und wird aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert. Die Testung werde vom Hausarzt beziehungsweise von Vertragsärzten durchgeführt. Sollten in einer Schule Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden, so trifft das regionale Gesundheitsamt die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Weitere Informationen können Sie direkt beim MBJS nachlesen.