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Gebäude müssen in die Karte - Kataster- und Vermessungsamt prüft Einmessungspflicht zur Zeit in Rathenow und Premnitz

Das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Havelland führt im Auftrag des Landes Brandenburg systematische Feldvergleiche für die digitale Liegenschaftskarte durch. In dieser Karte sind alle Liegenschaften im Land Brandenburg verzeichnet. In digitalisierter Form liegt sie seit 2006 vollständig vor und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

 

Zur Zeit überprüfen die Mitarbeiter des Kataster und Vermessungsamtes vor Ort in Rathenow und Premnitz, ob die tatsächlichen Gegebenheiten mit dem amtlichen Kartenmaterial übereinstimmen. Dabei wird unter anderem überprüft, ob die nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz des Landes Brandenburg bestehende Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung erfüllt worden ist.

 

Werden Abweichungen festgestellt, nimmt das Amt schriftlich Kontakt mit den Eigentümern auf, um Unstimmigkeiten zu klären und das Nötige zu veranlassen.

 

Die Pflicht zur Gebäudeeinmessung besteht für alle Gebäude, die nach 1991 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert worden sind. Der jeweilige Eigentümer, Nutzungs- oder Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das neu errichtete Gebäude oder einen Anbau einmessen zu lassen und damit die Fortführung der amtlichen Liegenschaftskarte auf seine Kosten zu veranlassen. Sie ist unabhängig vom bauaufsichtlichen Verfahren und nicht zu verwechseln mit dem dort geforderten Nachweis über die Einhaltung der Hausgröße. Die Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung verjährt nicht. Es bedarf keines separaten Hinweises der diese Pflicht auferlegt. Auch ein privater Bauleistungs- oder Architektenvertrag entbindet den Bauherrn nicht.

 

In den wenigen Fällen, in denen eine Gebäudeeinmessung noch aussteht, teilt das Kataster- und Vermessungsamt dem Eigentümer die voraussichtlich zu erwartenden Kosten dafür mit. Sie sind abhängig vom Wert des Gebäudes und richten sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung des Landes. Diese gilt auch, wenn die Einmessung von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt wird.

 

Kommt der Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist seiner Verpflichtung nicht nach, muss das Amt das Erforderliche auf dessen Kosten durchführen.

 

 

Der Nachweis von Gebäuden in der Liegenschaftskarte wird von Notaren, Versicherungen, Banken, Polizei, Feuerwehr und anderen Rettungskräften benötigt. Darüber hinaus sind Stadt- und Verkehrsplaner darauf angewiesen, dass die Liegenschaftskarte vollständig ist.

 

 

Die Arbeiten zum Feldvergleich haben im August 2003 in Falkensee begonnen und erstrecken sich systematisch auf den gesamten Landkreis. Nach den Städten Rathenow und Premnitz wird die Arbeit in Milower Land sowie in den Ämtern Friesack, Nennhausen und Rhinow fortgeführt.