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Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland über Corona-Maßnahmen im November

Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 30. Oktober 2020 erlässt der Landkreis Havelland eine weitere Allgemeinverfügung. Die neuen Regelungen treten am Dienstag, den 3. November 2020, in Kraft und die Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 wird somit aufgehoben.

Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 30. Oktober 2020 erlässt der Landkreis Havelland eine weitere Allgemeinverfügung. Die neuen Regelungen treten am Dienstag, den 3. November 2020, in Kraft und die Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 wird somit aufgehoben.

Nach der Allgemeinverfügung vom 2. November ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Eindämmungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz an folgenden öffentlichen Wegen, Straßen sowie Plätzen Pflicht: an Haltestellen des ÖPNV, auf Bahnhofsvorplätzen, an Bahnsteigen und auf Marktplätzen an Markttagen im gesamten Kreisgebiet.

Darüber hinaus ist in der Gemeinde Brieselang das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Platz des Friedens angeordnet. In der Stadt Falkensee kommen der Bereich des Busbahnhofs am Bahnhof Falkensee, die Bahnstraße und der Kreuzungsbereich Bahnhofstraße Ecke Poststraße hinzu. Des Weiteren ist in der Stadt Ketzin/Havel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Fähranleger, auf der Fähre und in den Ein- sowie Ausgangsbereichen vor den städtischen Supermärkten verpflichtend. In der Stadt Premnitz muss, unabhängig von Markttagen, auf dem Marktplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In der Gemeinde Wustermark ist das Tragen einer Maske in den Außenbereichen des Karls Erlebnis-Dorfes und des Designer-Outlet Centers in Elstal Pflicht. Die Allgemeinverfügung tritt am 3. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. November 2020.

Die Umgangsverordnung vom 12. Juni i.d.F. vom 20. Oktober und die Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 werden durch die Regelungen der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 30. Oktober ersetzt.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland:

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 und zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020

 

Verordnungen des Landes Brandenburg:

Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)

Anlage SARS-CoV-2-EindV - Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - SARS-CoV-2-QuarV)