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Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung

Ab dem 1. Juli werden alle Servicestellen des Landkreises uneingeschränkt öffnen. Eine Terminvereinbarung vorab wird dann nicht mehr nötig sein. Einzig das Jobcenter behält das Terminmanagement auch zukünftig bei.

Ab dem 1. Juli werden alle Servicestellen des Landkreises uneingeschränkt öffnen. Eine Terminvereinbarung vorab wird dann nicht mehr nötig sein. Einzig das Jobcenter behält das Terminmanagement auch zukünftig bei.

Ab 1. Juli stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerservicebüros, der Zulassungsstellen sowie aller anderen Servicestellen des Landkreises den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvergabe zur Verfügung. Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Infektionszahlen sowie das Auslaufen der noch bis zum 30. Juni geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, in der Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur weiteren Eindämmung der Corona-Infektion formuliert sind.

Landrat Roger Lewandowski:„Wir möchten so schnell es geht, wieder in den Normalbetrieb übergehen und die Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Sprechzeiten in Ihren Anliegen unterstützen. Ab 1. Juli ist das möglich, sofern die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird, und diese Möglichkeit werden wir selbstverständlich nutzen.“

Für die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises bedeutet die Rückkehr zum Normalbetrieb eine tägliche Sprechzeit ohne vorherige Terminvergabe. Einzig freitags müssen wie auch schon zuvor Termine vereinbart werden. Zu beachten ist lediglich, dass Wartemarken nur bis zu 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit gezogen werden können. Auch kann die Möglichkeit genutzt werden, Fahrzeuge über den Kfz-Onlinedienst des Landkreises bequem von zuhause aus anzumelden.

Auch in den Bürgerservicebüros des Landkreises an den Standorten Rathenow, Nauen und Falkensee sowie allen anderen Servicestellen des Landkreises können die Bürger ab dem 1. Juli ohne vorherige Terminvereinbarung ihre Anliegen vorbringen. Es gelten auch hier die üblichen Sprechzeiten, die auf der Internetseite des Landkreises für jeden Bereich einsehbar sind.

Jobcenter behält Terminmanagement dauerhaft bei

Im Jobcenter hingegen wird das Terminmanagement aufgrund der guten Erfahrungen sowie der positiven Rückmeldungen der Bürger beibehalten und Mitte Juli um ein Online-Terminbuchungssystem erweitert. Dennis Granzow, zuständiger Dezernent für die Jobcenter in Rathenow, Nauen und Falkensee erklärt: „Die Terminvergabe hat sich in den drei Jobcentern in den letzten Monaten so bewährt, sodass wir die telefonische Terminvereinbarung um die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung erweitern wollen. Für den Bürger sind Termine so besser planbar und es erspart letztlich lange Wartezeiten. Auch von unseren Beratern haben wir ausschließlich positive Rückmeldungen erhalten, sodass wir auch zukünftig vorrangig mit Terminvereinbarungen arbeiten werden. Weiterhin wird es aber auch Zeiten für Klärungen ohne Termin geben. Die Schaltung einer telefonischen Hotline in allen drei Jobcentern wird fest etabliert, sodass die Bürgerinnen und Bürger das Jobcenter mit Ihren Anliegen zu jeder Zeit erreichen können.“

 

Land kündigt Umgangsverordnung an

Auf Landesebene wird indes die Ablösung der derzeit geltenden Eindämmungsverordnung durch eine Umgangsverordnung diskutiert. Am kommenden Dienstag wird das Brandenburger Kabinett dazu voraussichtlich einen Beschluss fassen, der zeitnah nach dem 15. Juni in Kraft treten soll. Vorbehaltlich der Kabinettsbefassung sind laut Staatskanzlei unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:

Hygiene- und Abstandsregeln sollen grundsätzlich bestehen bleiben, die Maskenpflicht jedoch an Orten gelockert werden, wo Abstände eingehalten werden können. Die 10-Personen-Regelung zu privaten Treffen zu Hause soll zunächst auch z. B. im Tourismus und in der Gastronomie gelten.

Die Testpflicht für Veranstaltungen im Freien (z.B. Kultur, Sport) und für die Außengastronomie soll komplett entfallen. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Infektionen soll die Testpflicht auch für Veranstaltungen und Gastronomie in Innenbereichen unter der Voraussetzung sehr geringer Inzidenzen entfallen.

Die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen soll sich zukünftig aus den Hygienekonzepten für den jeweiligen Veranstaltungsort ergeben.  Als Obergrenze soll – wie im Sommer 2020 – wieder bis zu 1.000 Gäste gelten.

Die Maskenpflicht an Grundschulen und Horten soll vollständig entfallen, in weiterführenden Schulen soll die Maskenpflicht nur noch für Innenbereiche gelten.

 

Lockerungen im Tourismus

Auch in Hinblick auf die Tourismusbranche werden derzeit auf Landesebene nächstmögliche Schritte beraten. Ab heute sind beispielsweise touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen wieder erlaubt. Auch Schwimmbäder, Saunen und Wellnesszentren dürfen seit heute wieder öffnen.

 

Aktuelle Corona-Zahlen

Im Havelland liegt der Corona-Inzidenzwert mit Stand vom Freitag, 10. Juni 2021, bei 5,5 (Wert der Vorwoche: 22,7). In der zurückliegenden Woche hat es im Landkreis 18 Corona-Neuinfektionen gegeben. Insgesamt sind seit Beginn der Corona-Pandemie 6256 Personen aus dem Havelland positiv auf Covid-19 getestet worden, 181 Havelländer sind mit der Erkrankung verstorben (Vorwoche: 181). Im Zusammenhang mit den Corona-Neuinfektionen der zurückliegenden Woche wurden durch das havelländische Gesundheitsamt 59 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Insgesamt werden derzeit 121 Personen in Quarantäne telefonisch durch das Gesundheitsamt betreut.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.