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Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Im Land Brandenburg wird es zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus bis zum 19. April 2020 weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Das geht aus einer Rechtsverordnung hervor, die das Landeskabinett am Dienstag, den 17. März 2020, beschlossen hat.

Im Land Brandenburg wird es zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus bis zum 19. April 2020 weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Das geht aus einer Rechtsverordnung hervor, die das Landeskabinett am Dienstag, den 17. März 2020, beschlossen hat. Die getroffenen Festlegungen dienen dem Ziel, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, damit das Gesundheitssystem weiterhin alle Erkrankten versorgen kann.

Die Rechtverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, regelt unter anderem das Verbot von allen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern im Land Brandenburg. Bei weniger als 50 Anwesenden gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten.

Darüber hinaus müssen ab sofort Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Für diese Bereiche wird zudem das Sonntagsverkaufsverbot aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12 bis 18 Uhr öffnen.

Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

Generell geschlossen für das Publikum werden Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen. Gaststätten dürfen zwischen 6 und 18 Uhr weiter öffnen, müssen aber einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleisten.

Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten. Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist ebenfalls untersagt.

Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeheime

Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen laut der Rechtsverordnung keinen Besuch empfangen. Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ähnlichen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Die komplette Rechtsverordnung sowie allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und  Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Bürger montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr Fragen zum Coronavirus stellen.

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