können. Auch diese Punkte sind bei der Einzelfallprüfung in Betracht zu ziehen. 6. Bearbeitungszeit Die untere Naturschutzbehörde prüft zunächst die Unterlagen ... beruht auf § 3 GebGBbg i. V. m. §§ 1, 3 i. V. m. Anlage 2, Tarifstelle 4.6 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz