Katzen haben sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. 5. Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an Ein- und Ausgängen der Ställe ... Bruteiern aus dem Beobachtungsgebiet ist für einen Zeitraum von 15 Tagen verboten. 5. Das Verbringen von Geflügel, anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie ... kann das Verwaltungsgericht Potsdam die aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise wieder herstellen. Im Auftrag gez. Wernecke Amtsl