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Wofür brauchen wir den Zensus?

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in unseren Städten und Gemeinden leben, wie sie wohnen und arbeiten, ob genügend Schulen und Altenheime vorhanden sind und wo der Staat zukünftig mehr investieren muss.

Außerdem ist die amtliche Einwohnerzahl eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.

 

 

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Die statistischen Landesämter erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen.

Die Erhebungsstellen organisieren wiederum die Durchführung der Haushaltsstichprobe und kümmern sich eigenverantwortlich, um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten, die die Befragungen vor Ort durchführen.

Erhebungsbeauftragte besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online‐) Fragebogen. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

 

 

Wer wird befragt?

Um die Qualität der herangezogenen Verwaltungsregister zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung (ca. 15 Prozent) zusätzlich direkt befragt. Anschriften werden von einem Erhebungsbeauftragten persönlich zu einer kurzen Auskunft gebeten und treffen weitere Angaben, zum Beispiel über den Erwerbsstatus, vorrangig per Internet. Ein Haushaltsmitglied kann für alle anderen auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder Auskunft geben. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu (Aus-)Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit.

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© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2020

In den Sonderbereichen, wie Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, findet hingegen eine Vollerhebung statt, da dort mit einer hohen Fluktuation und unzureichendem Meldeverhalten gerechnet wird. Personen in Wohnheimen, zum Beispiel Studierenden- oder Arbeiterwohnheime, werden wie die Haushalte durch einen Erhebungsbeauftragten persönlich befragt. Hingegen gibt in Gemeinschaftsunterkünften, wie zum Beispiel Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften und Justizvollzugsanstalten, die Einrichtungsleitung Auskunft über die Bewohner.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen per Brief angeschrieben und um Auskunft per Internet oder ggf. auf postalischem Weg gebeten.

Alle angeschriebenen und zu befragenden Personen sind nach § 23ff des Zensusgesetzes 2022 auskunftspflichtig.

 

 

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Nicht nur die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder legen höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz der Daten garantieren, sondern auch in jeder einzelnen Kommune wird sichergestellt, dass die Angaben der einzelnen Bürger anonym bleiben. Hierfür ist eine strikte Abschottung notwendig, die die Erhebungsstelle räumlich, technisch und personell von anderen Verwaltungen und der Öffentlichkeit trennt.

Außerdem werden persönliche Angaben (wie der Name) nur für organisatorische Zwecke gebraucht. Sie werden so schnell wie möglich von den übrigen Erhebungsdaten getrennt und gelöscht. Aus den veröffentlichten Daten sind keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich. Der Zensus lebt vom Vertrauen der Bevölkerung.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder auf Twitter. Den Twitter-Kanal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder finden Sie unter dem Namen @zensus2022.