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Die gesetzliche Rentenversicherung schützt auch vor dem Unterhaltsverlust bei Tod der Eltern. Nach dem Tod eines Versicherten erhalten seine Kinder Waisenrente, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Leistungen können auch Stiefkinder, Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister des Versicherten erhalten.
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Waisenrente bis Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, z.B. wenn Sie sich
Wenn Kinder noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben, besteht ein Anspruch auf Halbwaisenrente.
Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter: