Ab dem 1. Januar 2013 gibt es für die Landwirte in Brandenburg Veränderungen in Bezug auf die amtliche Untersuchung und Impfung ihrer Rinder.
Das Land Brandenburg und weitere Bundesländer haben sich das Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren als so genanntes "Artikel 10-Gebiet" frei von der Rinderseuche BHV1 (eine Herpesvirusinfektion der Rinder) international anerkannt zu werden. Bayern ist als erstes deutsches Bundesland bereits ein solches Gebiet.
Die Herpesvirusinfektion verursacht bei Rindern unter anderem Erkrankungen der oberen Atemwege, Fruchtbarkeitsstörungen und einen Rückgang der Milchleistung. Die Bekämpfung der Rinderseuche wird im Land Brandenburg seit 1997 betrieben. Es wurden regelmäßige Blutuntersuchungen aller Rinder auf das Virus durchgeführt und in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern ausgewertet. Nunmehr ist ein großer Teil der landwirtschaftlichen Betriebe als frei vom BHV1- Virus amtlich anerkannt, so dass ab dem 1. Januar 2013 die Phase der Endsanierung begonnen werden kann.
Der Landkreis Havelland hat ähnlich wie alle übrigen Landkreise des Landes Brandenburg eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Maßnahmen, die die Landwirte gemeinsam mit ihren Tierärzten durchführen müssen, angeordnet werden. Ab dem 1. Januar 2013 dürfen die Rinder nicht mehr geimpft werden und es dürfen auch keine geimpften Rinder mehr in die Bestände zugekauft oder eingestellt werden. Die Tierhalter werden aufgefordert, die Tiere, die früher schon einmal geimpft wurden, in die zentrale Datenbank HIT mit dem Datum der letzten Impfung gemeinsam mit ihren betreuenden Tierärzten einzutragen. Die Eintragungen sollen am 31. März 2013 abgeschlossen sein und sind Voraussetzung für den Handel mit Tieren sowie für die Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden. Von diesen Regelungen sind auch alle Mastbestände betroffen. Der Handel mit Rindern, auch mit Mastrindern, darf nach wie vor nur mit amtlichen Bescheinigungen erfolgen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland kann auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik Landwirtschaft eingesehen werden. Für weitere Informationen steht Interessierten das Amt für Landwirtschaft-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Verfügung.