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Online-Dienst unterstützt Anmeldeverfahren für ukrainische Geflüchtete

Ein Online-Dienst ermöglicht jetzt die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde kann der Online-Dienst genutzt werden.

Ein Online-Dienst, den das Ministerium des Inneren und für Kommunales im Land Brandenburg zur Verfügung stellt, ermöglicht jetzt die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Auch für den Erstkontakt mit der Ausländerbehörde kann der Online-Dienst genutzt werden, der in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch unter der Internetadresse www.germany4ukraine.de zentral eingebunden ist. Der Online-Dienst ersetzt nicht die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder Erstaufnahmeeinrichtung sowie die biometrische Registrierung, unterstützt aber den gesamten Prozess der Beantragung des Aufenthaltstitels.

Indem Geflüchtete online ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis übermitteln, wird der ungesteuerte Zugang zu den Ausländerbehörden minimiert und die Dauer von Vor-Ort-Kontakten verkürzt. Bei Personen, die bereits registriert wurden, ist über den Online-Dienst ein unmittelbarer Einstieg in die Antragsbearbeitung möglich. Für nicht-registrierte Personen ermöglicht er die Grunddatenerfassung, auf der das weitere Registrierungsverfahren aufbaut. Nutzen können den Online-Dienst Personen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte am 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden, sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich seit längerem in Deutschland rechtmäßig aufhalten und aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können.