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Ukrainehilfe: Landkreis regelt Vergütung privater Gastgeber

Zur Vergütung privater Gastgeber, die ukrainische Geflüchtete bei sich unterbringen, hat der Landkreis eine entsprechende Richtlinie erlassen.

Zur Unterstützung von Privatpersonen, die in der gegenwärtigen Situation geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterkunft geben, hat der Landkreis Havelland eine Richtlinie zur Vergütung privater Gastgeber von Ukraine-Flüchtlingen erstellt. Je nach Art der Unterbringung und Anzahl der Personen erstattet der Landkreis nach Antragstellung einen festen monatlichen Betrag. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 24. Februar 2022, die Kostenerstattungshöhe wird ab dem ersten Tag der Beherbergung genau ermittelt.

Für die Aufnahme im privaten Wohnraum übernimmt der Landkreis Havelland nach Antragstellung folgende Kosten der Unterkunft einschließlich Strom und Wasser pro Monat:

  • für eine Person 210 Euro
  • für zwei Personen 250 Euro
  • für jede weitere Person weitere 50 Euro

Besteht die Unterkunft aus einer abgeschlossenen Wohnung mit Küche und Bad einschließlich Badewanne oder Dusche, vergütet der Landkreis Havelland Kosten der Unterkunft einschließlich Strom und Wasser pro Monat:

  • für eine Person 270 Euro
  • für zwei Personen 330 Euro
  • für jede weitere Person weitere 60 Euro

Heizkosten und Kosten der Warmwasserbereitung werden mit 20 Euro pro Monat pro Person bezuschusst. Eine Betriebskostenabrechnung ist hierbei nicht erforderlich. Die Anträge sind über das zur Richtlinie gehörende Formular beim Landkreis Havelland, Amt für Ausländerangelegenheiten, SG Asylbewerberleistungen, zu stellen.

Weitere Informationen hat der Landkreis auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/ukrainehilfezusammengestellt.