Mit einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis Havelland aufgrund der in Brandenburg aufgetretenen Afrikanischen Schweinepest (ASP) eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild angeordnet. In diesem Zusammenhang wurde nun entschieden, die Gebühr für Trichinenproben von Schwarzwild solange auszusetzen, wie die Schwarzwildjagd durch behördliche Anordnung verstärkt durchgeführt werden muss. Dies hatten zuvor die Jagdverbände im Havelland angeregt.
Eine Untersuchung auf Trichinen müssen Jäger aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften vor dem Verkauf von Wildschweinfleisch bei der zuständigen Behörde veranlassen. Im Havelland ist das die Landkreisverwaltung. Diese Untersuchung ist normalerweise gebührenpflichtig; der Gebührenrahmen ist durch die Gebührenordnung des Landes Brandenburg festgelegt und bei 10 Euro je Probe gedeckelt. Im Landkreis Havelland beträgt die Gebühr für Jäger bereits seit 2015, als die ASP erstmals in der EU auftrat, nur noch 5 Euro. Die andere Hälfte wurde in dieser Zeit aus dem Kreishauhalt finanziert.
Nun, da die Jäger durch die Allgemeinverfügung aufgefordert sind, Schwarzwild noch stärker zu bejagen, entfällt die Gebühr für die Dauer der behördlichen Anordnung komplett. Entsprechendes Probenmaterial gibt es kostenfrei in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Falkensee, Nauen und Rathenow.
Jedes tot aufgefundene Wildschwein muss unterdessen beim Landkreis angezeigt werden. Um den Fundort genau bestimmen zu können, sollen die Koordinaten des Fundortes angegeben werden. Diese kann man zum Beispiel per App auf dem Smartphone direkt am Fundort bestimmen. Die App „Tierfund-Kataster“ kann kostenfrei im App-Store oder Playstore heruntergeladen werden. Eine Anleitung zur Installation sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter der Rubrik „Informationen Afrikanische Schweinepest“ (im Bereich Landwirtschaft) zu finden.