Landesregierung Brandenburg hat am Dienstag, 30. März 2021, eine Änderung der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung vorgenommen. Diese gilt nun bis zum 18. April ... Person begrenzt. Aktivitäten auf Sportanlagen unter freiem Himmel sind aktuell nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes zulässig ... Beschäftigten die Möglichkeit zur Impfung erhalten haben und in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegt. Im Landkreis Havelland sind mit Stand vom
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