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Befreiung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege

Im Landkreis Havelland werden für den Monat April 2020 die Elternbeiträge in der Kindertagespflege ausgesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass die Notfallbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde.

Im Landkreis Havelland werden für den Monat April 2020 die Elternbeiträge in der Kindertagespflege ausgesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass die Notfallbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde.

Die Kindertagespflegestellen im Landkreis Havelland haben aufgrund einer Allgemeinverfügung ihren Betrieb vorübergehend eingestellt. Eltern übernehmen nun die Betreuung selbst oder haben sich, sofern die Voraussetzungen gemäß Verfügung gegeben sind, für die Notfallbetreuung angemeldet.

Das Land Brandenburg hat daher eine Empfehlung ausgesprochen, nach der die Elternbeiträge für die Kindertagespflege zunächst für den Monat April ausgesetzt werden können.

Der Landkreis Havelland schließt sich dieser Empfehlung an und erlässt die Beiträge im April. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Eine bereits beantragte, aber noch nicht erfolgte Notfallbetreuung kann zurückgezogen werden.  

Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft steht es frei, ob sie sich der Maßnahme anschließen. Bei Entsprechen der Richtlinien des Landes Brandenburg können Zuwendungen beantragt werden.

Weitere Informationen und die Richtlinien zur Förderung sind auf der Homepage des Landkreises Havelland unter www.havelland.de/coronavirus zu finden.