Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ... sofern dabei folgende Kraftfahrzeuge zum Einsatz kommen: Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGG im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1,
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