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dieser Satzung. Das Jugendamt nimmt ferner die Aufgaben nach dem Gesetz zum Elterngeld und der Elternzeit (BEEG) sowie dem Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes
betreute Kind - Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab einer Höhe von über 300 € pro Kind und Monat bzw. Elterngeld ab einer Höhe
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uss • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit • Vermietung/Verpachtung • Elterngeld/Mutterschaftsgeld • Weihnachts- und Urlaubsgeld • Gehalt/Lohn (auch bei
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