Wohngeld …
… ist ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens für Haushalte mit kleinem Einkommen.
Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt.
Die Anpassung erfolgte zum 01.01.2025 automatisch.
Wohngeld unterteilt sich in
Weiterhin gibt es auch Wohngeld für Heimbewohner, für Personen die dauerhaft in stationären Pflegeheimen untergebracht sind. Weitere Informationen erhalten sie auch unter folgenden Link: Hilfe zur Pflege
Eine Ausnahme bei der Antragstellung und -bearbeitung bildet die Stadt Falkensee, die über eine eigene Wohngeldstelle verfügt. Sollten Sie in Falkensee wohnen, wenden Sie sich bitte an die dortige Stadtverwaltung/Wohngeldstelle.
Anspruchsvoraussetzungen:
Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen beziehen, sind vom Wohngeld ausgeschlossen:
Wenn Sie eine der v.g. Leistungen erhalten (bzw. können) und diese Leistung wegen der Anrechnung von vorhandenem niedrigem Einkommen geringer ausfällt als ein etwaiges Wohngeld, so haben Sie die Wahl, ob Sie anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch nehmen wollen.
Um Ihren möglichen Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeld prüfen zu können, müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter des Landkreises Havelland stellen. Diesen können Sie auch gerne Online stellen.
Wenn keine Kosten der Unterkunft von den Jobcentern des Landkreises Havelland übernommen werden oder Personen, die in der Haushaltsgemeinschaft leben, aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen, könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Wohngeldberechtigt ist jede Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen auch selbst nutzt (Mietzuschuss). Antragsberechtigt sind auch Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, die Belastungen aus der Bewirtschaftung des Wohneigentums und ggfls. aus dem Kapitaldienst zu tragen haben (Lastenzuschuss).
Im Vorfeld der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit über den Wohngeldrechner des Landes Brandenburg Ihren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Diese Berechnung ist nicht rechtsverbindlich, bietet jedoch eine gute Orientierung.
Auszubildende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, sind bis auf wenige Ausnahmen von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig.
Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie auch den ASB - Stromspar-Check nutzen. Dies ist eine kostenlose Beratung zu Einsparmöglichkeiten beim Verbrauch von Energie (Strom, Warmwasserbereitung, Heizungswärme) und Wasser. Ziel ist, die Verbräuche ohne Komforteinbußen zu optimieren und die Stromrechnung und Nebenkosten zu senken.
weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Stromspar-Check
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Wohngeld im Landkreis Havelland ist das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld . Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um Ihren Wohngeldantrag.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor und sind auch als PDF-Dokument abrufbar.
Sie möchten Wohngeld direkt online beantragen?
Nutzen Sie bitte die nachfolgenden Links:
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUWA
Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUWA
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEH
Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEH
Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUAE
Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUAE