5 Metern einzuhalten. Grundsätzlich gilt darüber hinaus, dass alle Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen sind. Der Einkauf ... ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist, wird zudem das Sonntagsverkaufsverbot aufgehoben. Sie können sonntags und an Feiertagen von 12 bis 18
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