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Information:
Sämtliche Aufenthaltstitel für vorrübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine gem. § 24 Abs. 1 AufenthG, welche am 01.02.2024 gültig sind, gelten automatisch bis zum 04.03.2025 fort. Diese Fortgeltung wurde durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Inneres und Heimat vom 28.11.2023 geregelt und ist bereits in Kraft.
Das bedeutet für alle Inhaber von Aufenthaltstiteln gem. § 24 Abs. 1 AufenthG , dass kein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden muss. Es ist auch keine Bescheinigung nötig und auch keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde.
Sowohl die Erwerbstätigkeit (Arbeit und Selbstständigkeit) als auch das internationale Reisen sowie der Bezug von Sozialleistungen bleibt wie zuvor möglich. Alle betroffenen Stellen und Behörden (Jobcenter, Bundespolizei, Fluggesellschaften, ausländische Grenzbehörden usw.) wurde über die neue Regelung informiert.
усі дозволи на проживання для осіб, які мають тимчасовий захист від України відповідно до статті 24 абзацу 1 Закону про проживання (§ 24 Abs. 1 AufenthG), які є дійсними 1 лютого 2024 року, автоматично продовжуватимуть застосовуватися до 4 березня 2025 року. .Ця дійсність регулюється правовою постановою Федерального міністерства внутрішніх справ і громади від 28 листопада 2023 року, яка вже є чинною.
Це означає, що всі власники дозволів на проживання відповідно до розділу 24, параграф 1 Закону про проживання (§ 24, параграф 1 AufenthG) не повинні подавати заяву на продовження дозволу на проживання. Немає потреби в довідці або записі на прийом до імміграційної влади.
Як працевлаштування (робота та самозайнятість), так і закордонні поїздки та отримання соціальних виплат залишаються можливими, як і раніше. Усі відповідні органи та органи влади (центри зайнятості, федеральна поліція, авіакомпанії, іноземні прикордонні органи тощо) були поінформовані про нове регулювання.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige haben Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Zuständig für die Leistungsberechtigten sind die Jobcenter des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter folgendem Link: Leistungen nach dem SGB II - Переваги згідно SGB II
Aktuelle Informationen zur Antragstellung nach SGB II in unterschiedlichen Sprachen finden Sie auf der Webseite der Jobcenter des Landkreises Havelland.
Für eine erstmalige Antragstellung steht Ihnen ab 01.01.2023 unser Online-Antrag "Bürgergeld" zur Verfügung.
Alle Informationen und den Antrag finden Sie hier.
Hilfestellung zum Online-Antrag erhalten Sie im Erklärvideo.
Über die Höhe des Bürgergeldes können Sie sich hier informieren.
Anträge auf Leistungen zum Lebensunterhalt für Erwerbsunfähige, Altersrentner und minderjährige Kinder ohne Begleitung der Eltern entsprechend des SGB XII sind per Post, per E-Mail an soziale-leistungen@havelland.de oder persönlich im Sozialamt einzureichen. Alternativ kann der Antrag auch in den Pflegestützpunkten in Falkensee (03321/4036823), Nauen (03321/4036823) und Rathenow (03385/5516828) eingereicht werden. Dort erhalten die Hilfesuchenden auch Hilfe bei der Antragstellung – um Terminvereinbarung wird gebeten.
Nachtigallstraße 24
14612 Falkensee
Tel.: 03322-1289916
Friedrich-Ebert-Ring 63
14712 Rathenow
Tel.: 03385-5200067
Rosa-Luxemburg-Straße 3
14712 Rathenow
Poststraße 31
14612 Falkensee
Ketziner Straße 1
14641 Nauen
Tel.: 03385-519917/18