Auf dieser Seite erhalten Geflüchtete aus der Ukraine, Angehörige im Havelland und hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die wichtigsten Informationen.
Neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine müssen sich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Havelland in Rathenow melden. Hier wird geprüft, ob eine Erstregistrierung im Landkreis Havelland erfolgen kann. Sind Wohnraum und Bindungen im Landkreis vorhanden, erfolgt die Registrierung durch die örtliche Ausländerbehörde. Im Anschluss müssen sich diese Personen in den jeweiligen Einwohnermeldeämtern unter Vorlage der Erstregistrierungsbescheinigung anmelden.
Personen, die keine Bindungen in den Landkreis vortragen können, werden an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt weitergeleitet.
Vor Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland ist die erkennungsdienstliche Erfassung gesetzlich verpflichtend. Nach erfolgter Erstregistrierung werden Sie schriftlich über einen diesbezüglichen Termin informiert.
Zur Erteilung des Aufenthaltstitels (§ 24 AufenthG) erhalten Sie einen Termin durch die Ausländerbehörde.
Wichtiger Hinweis zur Beschleunigung des Verfahrens: Sollten Sie momentan keinen gültigen ukrainischen Personalausweis (ID-Karte) oder biometrischen Reisepass besitzen, beantragen Sie bitte bei der Ukrainischen Botschaft einen Identitätsnachweis in lateinischen Buchstaben. Minderjährige Kinder, die nur im Besitz einer „blauen“ ukrainischen Geburtsurkunde sind, sollten im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen werden. Ukrainische Reisepässe, die in diesem Jahr ungültig werden, sollten von der Botschaft verlängert werden. Vertriebene, die nicht im Besitz der ukrainischen Staatsbürgerschaft sind, müssen einen gültigen Reisepass vorlegen.
Hinweis: Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG kann auch durch den Online-Dienst www.germany4ukraine.de erfolgen. Dieser Dienst ersetzt nicht die Vorsprache in der Ausländerbehörde oder die biometrische Registrierung.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige haben Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Zuständig für die Leistungsberechtigten sind die Jobcenter des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter folgendem Link: Leistungen nach dem SGB II - Переваги згідно SGB II
Aktuelle Informationen zur Antragstellung nach SGB II in unterschiedlichen Sprachen finden Sie auf der Webseite der Jobcenter des Landkreises Havelland.
Für eine erstmalige Antragstellung steht Ihnen ab 01.01.2023 unser Online-Antrag "Bürgergeld" zur Verfügung.
Alle Informationen und den Antrag finden Sie hier.
Hilfestellung zum Online-Antrag erhalten Sie im Erklärvideo.
Über die Höhe des Bürgergeldes können Sie sich hier informieren.
Anträge auf Leistungen zum Lebensunterhalt für Erwerbsunfähige, Altersrentner und minderjährige Kinder ohne Begleitung der Eltern entsprechend des SGB XII sind per Post, per E-Mail an soziale-leistungen@havelland.de oder persönlich im Sozialamt einzureichen. Alternativ kann der Antrag auch in den Pflegestützpunkten in Falkensee (03321/4036823), Nauen (03321/4036823) und Rathenow (03385/5516828) eingereicht werden. Dort erhalten die Hilfesuchenden auch Hilfe bei der Antragstellung – um Terminvereinbarung wird gebeten.
Merkblatt - Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz - DE
Merkblatt - Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz - EN
Merkblatt - Rechte und Pflichten bei vorübergehenden Schutz - UA
Umtauschprogramm startet – ab 24. Mai 2022 können Hryvnia-Banknoten in Euro getauscht werden