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Die rechtliche Betreuung ist keine Entrechtung.
Für einen volljährigen Menschen kann aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist auf eigenen Wunsch oder durch die Anregung Dritter möglich.
Das zuständige Betreuungsgericht prüft im Betreuungsverfahren, ob eine Betreuung notwendig ist und wer als Betreuer/-in in Frage kommt. Es wird auch überlegt und abschließend in einem Gerichtsbeschluss festgelegt, welche Aufgaben einer Betreuerin oder einem Betreuer übertragen werden und für welchen Zeitraum.
Rechtliche Betreuer/-innen unterliegen der Prüfung vom Betreuungsgericht und haben in den festgelegten Aufgabenbereichen zum Wohl ihrer Betreuten zu handeln. Dazu gehört es auch, soweit wie möglich die Wünsche und Vorstellungen der Betreuten zu berücksichtigen.
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht bestellt werden. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wird die Betreuung beendet. Auch eine vorhandene und gültige Vorsorgevollmacht ersetzt die rechtliche Betreuung.
Zu Fragen der rechtlichen Betreuung informieren und beraten wir Sie gerne!
Broschüre Betreuungsrecht
Betreuungsrecht in leichter Sprache
Leitfaden zur Vorsorge (Land Brandenburg)
Anregung einer Betreuung
online-Lexikon Betreuungsrecht
Rechtliche Betreuung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Betreuungsgerichtstag
Betreuungsverein Rathenow e.V.
Betreuungsstelle Nauen im Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V.
Überörtliche Betreuungsbehörde im Landesamt für Soziales und Versorgung
Amtsgericht Nauen
Amtsgericht Rathenow
Bundesministerium der Justiz
Frau Anderson
Dienststelle Rathenow - Zimmer 315
Tel.: 03385 / 551 7115
Fax: 03385 / 551 7158
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Rathenow (Nachnamen A - G + J), Premnitz, Milower Land
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Frau Friedrich
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Tel.: 03385 / 551 7116
Fax: 03385 / 551 7158
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Zuständigkeit:
Rathenow (Nachnamen: S - Z + O), Nennhausen, Märkisch Luch, Stechow-Ferchesar, Kotzen, Seeblick, Havelaue, Kleßen-Görne, Großderschau, Gollenberg, Rhinow
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Frau Enners
Dienststelle Nauen - Zimmer 205
Tel.: 03321 / 403 5300
Fax: 03321 / 551 7158
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Zuständigkeit:
Nauen (Nachnamen A - Z ohne M), Dallgow-Döberitz, Paulinenaue
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Frau Jelken
Dienststelle Nauen - Zimmer 205
Tel.: 03321 / 403 5313
Fax: 03321 / 551 7158
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Zuständigkeit:
Nauen (Nachnamen M)
Friesack, Pessin, Retzow, Mühlenberge, Wiesenaue, Rathenow (Nachnamen H - R ohne J + O)
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Frau Brandhorst
Dienststelle Falkensee - Zimmer 11
Tel.: 03321 / 403 6822
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Zuständigkeit:
Falkensee (Nachnamen H - Z), Brieselang
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Frau Granzer-Konopka
Dienststelle Falkensee - Zimmer 13
Tel.: 03321 / 403 6824
Fax: 03321 / 403 7158
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Zuständigkeit:
Falkensee (Nachnamen A - G), Wustermark, Ketzin/Havel
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Frau Lemke
Dienststelle Falkensee - Zimmer 25
Tel.: 03321 / 403 6838
Fax: 03321 / 403 7158
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Zuständigkeit:
Schönwalde-Glien und für Betreuerregistrierung
Sprechzeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung