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Die Betreuungsbehörde des Gesundheitsamtes

  • berät Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu Fragen der rechtlichen Betreuung
  • informiert zu Vorsorgemöglichkeiten, beispielsweise zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
  • unterstützt das Betreuungsgericht bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang rechtliche Betreuer/-innen zu bestellen sind und
  • sucht engagierte Menschen, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer/-innen interessieren.

Bei der Betreuungsbehörde können sich Menschen Rat holen, deren volljährige Angehörige, Bekannte oder Nachbarn nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Die Betreuungsbehörde ist auch Ansprechpartner für betreute Menschen, ehrenamtliche Betreuer/-innen und Bevollmächtigte sowie für Berufsbetreuer/-innen, Mitarbeitende von Beratungsstellen und Institutionen.

 

Zu Fragen der rechtlichen Betreuung informieren und beraten wir Sie gerne!