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Feste Zeiten zur Bewässerung

Die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen ist ab sofort zeitlich nur eingeschränkt möglich.

Die Nutzung von Gartenwasserbrunnen und dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen ist ab sofort bis Ende September nur eingeschränkt möglich. Dazu hat der Landkreis Havelland eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die vorerst bis 30. September 2023 gilt.

Diese beinhaltet unterschiedliche Entnahmezeiten in den nächsten Wochen. So ist bis Ende August eine Wasserentnahme nur zwischen 19 und 10 Uhr möglich. Ab September gelten Zeiten zwischen 18 und 10 Uhr. Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. Auch die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.

Weiterhin ist die Bewässerung von Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen und dem öffentlichen Trinkwassernetz bis zum 31. August in der Zeit von 10 bis 19 Uhr und im Monat September 2023 von 10 bis 18 Uhr verboten.

Für landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmen von dieser Regelung auf Antrag geprüft.

Umweltdezernent Michael Koch: „Durch diese Einschränkung ermöglichen wir es den Bürgern, ihre Gärten zu wässern und dennoch unsere Wasserressourcen zu schützen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die aufgrund der Trockenheit und der damit einhergehenden drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer notwendig geworden ist.“  

Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt nachzulesen, das unter diesem Link zu finden ist.