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Festsetzung des Wasserschutzgebietes Gohlitz

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland informiert über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Gohlitz zur Qualitätssicherung des Trinkwassers.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland informiert über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Gohlitz. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Havelland Nr. 19 vom 20.09.2023 trat die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Gohlitz in Kraft. Das festgesetzte Wasserschutzgebiet befindet sich in der amtsfreien Gemeinde Nauen, östlich der Ortslage Gohlitz. Dieses Wasserwerk wird vom Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ betrieben. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). In diesen Schutzzonen gelten Verbote und Nutzungsbeschränkungen, zum Beispiel bei der Düngung. Dadurch soll über viele Jahre hinweg die gute Qualität des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Gohlitz gesichert werden. Der Verordnungstext mit den Schutzbestimmungen und die entsprechende Übersichtskarte können digital über die Internetseite des Landkreises Havelland unter www.havelland.de abgerufen werden. Alternativ kann die Wasserschutzgebietsverordnung mit den Wasserschutzgebietskarten im Umweltamt, untere Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60 oder im Rathaus der Stadt Nauen, Rathausplatz 1, 14641 Nauen, zu den öffentlichen Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.