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Abbuchung der Abfallgebühren erfolgte irrtümlich in Teilsummen

Pressemitteilung 26/2011

Pressemitteilung 26/2011

 

Ein Bedienungsfehler im Gebühreneinzugsprogramm der Kreisverwaltung hat im Februar zu einiger Verwirrung bei zahlreichen Havelländern geführt. Die Abfallgebühren, die per Einzugsermächtigung erhoben werden, sind zwar in der korrekten Höhe abgebucht worden, allerdings nicht in einer, sondern in mehreren Teilsummen.

 

Ursache dieser Unannehmlichkeit ist eine Besonderheit im Gebührenprogramm. Die Abfallgebühren bestehen aus zwei Teilen, den Behälterentleerungsgebühren und den Basisgebühren. Aus buchhalterischen Gründen müssen beide Bestandteile im Programm mit unterschiedlichen Abgabearten geführt werden. Auf dem Gebührenbescheid sind diese unterschiedlichen Bestandteile für den Bürger aber kaum erkennbar. Hier sind zu den jeweiligen Fälligkeiten immer die aus Basisgebühren und Entleerungsgebühren zusammen gesetzten Gesamtgebühren aufgeführt. Beim automatischen Abbuchen wurden irrtümlich nun nicht wie gewünscht diese Gebührenanteile gemeinsam eingezogen, sondern als getrennte Abbuchungen durchgeführt. In der Gesamtsumme ist das jedoch immer die korrekte Gebühr zu dieser Fälligkeit gewesen.

 

Die Kreisverwaltung bittet die aus diesem Problem entstandene Verwirrung zu entschuldigen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass bei der nächsten Abbuchung nur noch eine Summe eingezogen wird.