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Alter Lkw-Führerschein kann nun jederzeit prüfungsfrei verlängert werden

Pressemitteilung 132/2009

Pressemitteilung 132/2009

 

Obwohl der EU-Führerschein seit 1999 gültig ist, wurde seinerzeit auf einen Zwangsumtausch verzichtet. Eine Ausnahme galt nur für Führerscheininhaber mit Führerschein für Lkw über 7,5 Tonnen, die mit Ablauf des 50. Lebensjahres innerhalb von zwei Jahren den neuen Führerschein beantragen mussten oder nicht mehr fahren durften. Diese Regelung ist nun aufgehoben worden, teilt die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises mit.

 

In der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1. Januar 1999 das Führerscheinrecht umfangreich neu geregelt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Wahrung des Besitzstandes gelegt. Daher wurde kein Zwangsumtausch vorgesehen, weswegen alle bis dahin ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit behielten. Diese Regelung galt jedoch nicht für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und schwere Gespanne. Betroffen sind Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (alt) oder der Klasse C (DDR). Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland weist erneut darauf hin, dass Inhaber solcher Führerscheine diese umstellen müssen, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und weiter schwere Fahrzeuge fahren wollen oder müssen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, dürfen diese Fahrerlaubnisinhaber mit Ablauf der Frist keine Fahrzeuge der neuen Klassen C oder CE (alte Klasse 2 oder Klasse C der DDR) mehr führen.

 

Im Falle der Umstellung wird dieser auf den EU-Führerschein umgestellt. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Umstellung und Verlängerung etwa zwei Monate vor der Vollendung des 50. Lebensjahres zu beantragen. Ist die Fahrerlaubnis schon abgelaufen, kann sie nun jederzeit prüfungsfrei wieder neu erteilt werden. Die bisher geltende Zwei-Jahresfrist zur Verlängerung der Fahrerlaubnis ist vor kurzem vom Gesetzgeber abgeschafft worden.

 

Die Anträge auf Umstellung und Verlängerung können in den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung in Rathenow, Nauen und Falkensee eingereicht werden. Antragsformulare liegen dort vor. Neben dem Antrag auf Verlängerung sind folgende Unterlagen nötig:

  • Gültiger Führerschein
  • Gültiger Personalausweis o d e r
  • Reise-Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Aktuelles biometrisches Passbild nach den Vorgaben der Passverordnung (in der Dienststelle Nauen steht ein Pass-Foto-Automat)
  • VK 30, wenn vorhanden (Nachweis für Fahrerlaubnisinhaber in der DDR bis Juni 1982)


Bei der Umstellung Lkw über 7,5 Tonnen werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Augenärztliches Gutachten (zwei Jahre gültig)
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (ein Jahr gültig)


Kraftfahrer, deren Tätigkeit in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes fällt, müssen weitere Nachweise vorlegen. Näheres hierzu im Internet.

 

Die Umstellung in den EU-Führerschein kostet 24 Euro. Die Gebühren für die Umstellung mit Lkw über 7,5 Tonnen sind gestaffelt: Vor dem Fristablauf kostet sie 39,30 Euro, danach 42,60 Euro.