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Anträge für das Schüler-Bafög können erst ab September bearbeitet werden

Pressemitteilung 114/2010

Pressemitteilung 114/2010

 

Am 2. Juni dieses Jahres wurde das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz ("Schüler-Bafög") im Landtag beschlossen, zum 1. August tritt es in Kraft. Anträge auf finanzielle Unterstützung können jedoch erst ab 13. September bearbeitet werden.

 

Zurzeit werde das neue Computerprogramm, mit dem die Erteilung und Auszahlung des "Schüler-Bafögs" an den berechtigten Personenkreis geregelt werden soll, installiert und getestet, teilte der havelländische Sozialdezernent Wolfgang Gall mit. Der Echtbetrieb des Programms kann jedoch erst am 13. September 2010 starten, vorher können die Anträge nicht bearbeitet werden. Ein weiteres Problem ist, dass der Kreisverwaltung nach wie vor keine Antragsformulare vom Land zugearbeitet worden. Das neue Schuljahr beginnt jedoch schon am 23. August.

 

"Trotz dieser Schwierigkeiten bitten wir allerdings dringend darum, keine formlosen Anträge bei uns zu stellen", so Wolfgang Gall entgegen einer früheren Aussage. Formlose Anträge ersetzen den notwendigen formellen Antrag nicht und beschleunigen daher die Bearbeitung auch nicht. "Wir werden umgehend öffentlich und in den Schulen darüber informieren, wenn die Antragsformulare bei uns vorliegen", verspricht der Dezernent. Die Hoffnung besteht, dass das Land diese Anträge noch vor Schuljahresbeginn den Landkreisen zur Verfügung stellen kann. Betroffene Schüler können sich jedoch jetzt schon die für den Antrag nötigen Schulbescheinigungen von den Schulen holen, da diese im Gegensatz zu den Anträgen bereits vorliegen. "Wir bedauern diese unglückliche Einführung, die allerdings nicht durch die Landkreise zu verantworten ist, sondern daran liegt, dass das Land weder Bearbeitungssoftware noch Formulare rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat", sagte Wolfgang Gall: "Unsererseits werden wir alles daran setzen, die Anträge so schnell wie möglich im Sinne der Betroffenen zu bearbeiten."

 

Antragsberechtigt sind im Schuljahr 2010/2011 Schüler, die die elfte Klasse in Gymnasien und in Oberschulen mit gymnasialer Oberstufe besuchen, ebenso Schüler in einem zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform an den OSZ. In den folgenden Schuljahren kommen die Klassenstufen 12 und 13 dazu. Gewährt wird das "Schüler-Bafög" Kindern aus einkommensschwachen Familien und beträgt 50 bzw. 100 Euro im Monat. Der Zuschuss wird rückwirkend bis zum Schuljahresbeginn gewährt.