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Bürgermeister-Abwahl in Milower Land wird verschoben

Pressemitteilung 19/2009

Der Bürgerentscheid zum Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Milower Land ist am gestrigen Dienstag von der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland abgesagt worden. Während der Vorbereitung des Entscheids war ein so gravierender Mangel aufgetreten, dass dieser vor dem 8. März nicht mehr hätte behoben werden können. Neuer Termin ist nun der 29. März 2009.

Mit Bescheid vom 17. Februar 2009 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland den Bürgerentscheid zur Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Milower Land am 8. März 2008 abgesagt. Zuvor war durch die Kommunalaufsicht festgestellt worden, dass der Bürgerentscheid ohne die Möglichkeit der Beantragung von Wahlscheinen und ohne die Ausgabe von Briefwahlunterlagen vorbereitet war. Dies hätte dazu geführt, den Entscheid im Wahlprüfungsverfahren für ungültig zu erklären. Gemäß Paragraf 52 Absatz 1 des Brandenburgischen Wahlgesetzes schritt die Kommunalaufsicht ein und sagte den Bürgerentscheid am 8. März 2009 ab.

"Das Versäumnis stellt einen Verstoß gegen grundlegende wahlrechtliche Bestimmungen dar und würde zur sofortigen Anfechtbarkeit des Bürgerentscheids führen", erklärt dazu Lothar Marquardt, Hauptsachbearbeiter bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung. Um die Durchführung dieses damit von vornherein rechtswidrigen Bürgerentscheids zu verhindern und ihn möglichst zeitnah dennoch durchführen zu können, ist der ursprüngliche Termin per Bescheid der Kommunalaufsicht abgesagt und in Abstimmung mit der Gemeinde Milower Land auf den 29. März verlegt worden. Die dazu nötigen Bekanntmachungen werden unverzüglich durch die Gemeinde vorgenommen. Damit gibt sich den Bürgern der Gemeinde Milower Land nun auch die Möglichkeit, per Briefwahl an dem Bürgerentscheid teilzunehmen.

Der Bürgerentscheid findet damit zwar drei Wochen später als von der Gemeindevertretung beschlossen statt. "Dafür haben wir aber nun Rechtssicherheit ebenso erreicht wie die Möglichkeit zur umfassenden Wahrnehmung des Wahl- beziehungsweise Abstimmungsrechts durch die Bürger", so Lothar Marquardt. Um den Gegenstand des Bürgerentscheids, nämlich die Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters, ging es in diesem Fall der Absage gar nicht, sondern ausschließlich um die wahlrechtliche Frage der Gewährleistung der Briefwahl. Den handelnden Personen der Abstimmungsbehörde und der Abstimmungsleiterin der Gemeinde Milower Land ist hierbei eindeutig ein Fehler unterlaufen. Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Dienstvergehen kann ihnen aber nicht vorgeworfen werden: Die Regelungen über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der neuen Brandenburgischen Kommunalverfassung, auf die sich die Hauptsatzung der Gemeinde Milower Land bezieht (und die dabei die Briefwahl ausschließt), und die Regelung zur Abwahl der Bürgermeister durch Bürgerentscheid im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (wo es nur einen allgemeinen Hinweis auf die Anwendung der Vorschriften über die Wahl gibt) haben sich als geradezu klassische Falle bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung erwiesen. Sowohl die Rundschreiben des Innenministeriums zur Kommunalverfassung als auch die Kommentierung des Wahlgesetzes sind auf diese Feinheiten bisher nicht eindeutig genug eingegangen. Auf Anregung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Havelland wird das aber nun durch das Innenministerium nachgeholt, sodass sich dieser Fall, der zum ersten Mal auftrat, nicht mehr wiederholen kann.