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Das Mobilitätsticket geht in die nächste Runde

Pressemitteilung 142/2010

Pressemitteilung 142/2010

 

Mobilität als Erfolgsmodell: Das Mobilitätsticket, im Land Brandenburg 2008 eingeführt, wird zumindest 2011 fortgesetzt. Darüber hinaus wird über die dauerhafte Installation nachgedacht.

 

Um sozial schwächeren Menschen die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu erleichtern, wurde zum 1. September 2008 im Land Brandenburg das Mobilitätsticket eingeführt. Auf Antrag erhalten danach die berechtigten Personen eine persönliche Kundenkarte, mit der eine um 50 Prozent ermäßigte Monatskarte beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB erworben werden kann. Diese ermäßigte Karte gilt für alle Busse und Bahnen des VBB im Land Brandenburg, allerdings nicht in Berlin. Das Mobilitätsticket kam bei den Havelländern sehr gut an: Noch im Jahr der Einführung wurden im Landkreis 245 ausgegeben, im Jahr 2009 waren es dann schon 626. Befristet war das Mobilitätsticket zunächst bis Ende 2010, nun ist es bis 31. Dezember 2011 verlängert wurden. Seitens des Landes ist geplant, das Ticket dauerhaft einzuführen.

 

Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) einschließlich Sozialgeld, Leistungsempfänger nach dem SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, außerdem Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften. SGB-II-Leistungsempfänger erhalten ihre Kundenkarte beim Integrations- und Leistungszentrum ILZ Havelland, die anderen Berechtigten bei den jeweiligen Sachbearbeiten im Sozialamt der Kreisverwaltung Havelland. Nach Vorlage der gültigen Kundenkarte werden von den Verkehrsunternehmen dann die reduzierten Monatskarten verkauft, zum Beispiel in den Kundenzentren oder am Fahrkartenautomaten. Die Monatskarte muss nicht zum 1. eines Monats gekauft werden, sondern kann an jedem beliebigen Tag des Monats beginnen. Sie endet dann entsprechend einen Monat später. Mit dem Mobilitätsticket können Kinder unter sechs Jahren, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitreisen; für ein Fahrrad ist dagegen ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich.