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Denkmalschutz wird Maßnahmen zur Sicherung des Kasinos Dallgow-Döberitz einleiten

Pressemitteilung 128/2010

Pressemitteilung 128/2010

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises wird nach pflichtgemäßem Ermessen alle diejenigen Maßnahmen ergreifen, die zum Schutze des Offizierskasino Dallgow-Döberitz nötig sind. Damit wird auf ein Gutachten reagiert, dass den schlechten Zustand des denkmalgeschützten Baus feststellt.

 

In dem Gutachten, das im Auftrag der Gemeinde erarbeitet wurde, sind die Ergebnisse der statischen und holzschutztechnischen Untersuchungen zusammengefasst. Architekten fügten ihre Einschätzungen hinzu. Im Ergebnis wurde eine starke Schädigung des Gebäudes festgestellt. Dieses deckt sich auch mit eigenen Untersuchungen am Kasino Dallgow-Döberitz. Als Schlussfolgerung wird die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Havelland in Anwendung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes die Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz des Denkmals erforderlich sind. Dazu wird die Gemeinde aufgefordert werden, die nötigen Sicherungsarbeiten durchzuführen. Zuvor wird ihr im Rahmen eines Anhörungsverfahrens Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Diese Maßnahmen basieren ausschließlich auf fachlichen Erfordernissen zum Denkmalschutz, der die Sicherung und den Erhalt von Denkmälern für die Nachwelt zum Auftrag hat. Die in der Gemeinde bzw. der Gemeindevertretung zum Umgang und zur Zukunft des Gebäudes geführten Diskussionen spielen für die Denkmalschutzbehörde keine Rolle.