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Der "alte" Parkausweis ist ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr gültig

Pressemitteilung 161/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung 161/2010

 

Besitzer eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen, deren Dokument vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde, müssen jetzt an den Umtausch denken. Dieser Parkausweis ist nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gültig.

 

Zum 1. Januar 2001 wurde bundesweit der EU-einheitliche Parkausweis für Behinderte eingeführt. Für die "alten", davor ausgestellten Parkausweise galt seitdem eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Diese läuft zum 31. Dezember 2010 aus. Schwerbehinderte Menschen, die diesen Parkausweis noch haben, können ihn in einen EU-Parkausweis umtauschen. Der Umtausch wird in den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung Havelland vorgenommen. Zum Umtausch wird der Personalausweis, ein aktuelles Passbild sowie ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "BI" benötigt.

 

Die Bürgerservicebüros haben wie folgt geöffnet:

 

montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr
dienstags und donnerstags von 9.00 bis 18.00

 

sowie
am ersten Samstag im Monat in Rathenow
am zweiten Samstag im Monat in Falkensee
am dritten Samstag im Monat in Nauen
jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr.

 

Die Bürgerservicebüros sind in Rathenow am Platz der Freiheit 1 (Telefon 03385 / 551 12 10), in Nauen in der Goethestraße 59/ 60 (Telefon 03321 / 403 68 01) und in Falkensee in der Dallgower Straße 9 (Telefon 03321 / 403 58 88) zu finden. Die Mitarbeiter beantworten gerne alle Fragen rund um das Thema Parkausweis für Schwerbehinderte.