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Ergänzungslehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises für Tiertransporte

Information des Amtes für Veterinärwesen

In der Europäischen Union ist seit Anfang des Jahres 2007 der Transport von Tieren einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt.

 

Darin wird u. a. auf die Sachkunde der Personen, die die Tiere fahren, oder während der Fahrt betreuen, besonderes Augenmerk gelegt. Deshalb ist nach einer Übergangsfrist, die am  5. Januar 2008 endet, ein Befähigungsnachweis für gewerbliche Tiertransporteure notwendig. Dieser gilt für die Beförderung von Haustieren wie Pferde, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern. Den Nachweis benötigen also z.B. auch Landwirte oder Fleischer, wenn sie Tiere selbst über entsprechende Strecken transportieren wollen.

 

Den Befähigungsnachweis für Tiertransporte stellt nach Vorlage eines Schulungsnachweises das kreisliche Amt für Veterinärwesen aus.

 

Erwerben können diesen Schulungsnachweis Inhaber der Sachkundebescheinigung der bisher geltenden Tierschutztransportverordnung sowie Personen mit einer tierbezogenen Ausbildung, die im Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung an einem eintägigen Ergänzungslehrgang teilnehmen.

 
Termine für den Lehrgang sind im November und Dezember 2007, je nach Bedarf und Anmeldungszahlen, an unterschiedlichen Orten vorgesehen. Voranmeldungen und Rückfragen sind im Veterinäramt unter 03321 - 4035509 möglich.