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Erhöhung des Heizkostenanteils

Änderung der Handlungsanweisungen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II

1. In allen Mietregionen werden ab 1.6.2008 die Heizkosten um 5% erhöht.
2. Die Gemeinden Wustermark mit Ortsteilen, die Gemeinde Schönwalde-Glien mit Ortsteilen, die Gemeinde Dallgow-Döberitz mit Ortsteil, und die Gemeinde Brieselang mit Ortsteilen werden ab dem 1.6.2008 statt bisher der Mietregion A der Mietregion B zugeordnet.

 

Der Landkreis prüft jährlich die Entwicklung der Unterkunftskosten einschließlich Betriebskosten und Heizkosten. Auch in diesem Jahr wurde der Betriebskostenspiegel für Deutschland vom Dezember 2007 in die Bewertung mit einbezogen, ebenso wie die Daten der Wohnungsunternehmen und Energieversorger. Diese bestätigten die zurzeit geltenden Werte zur Übernahme angemessener Betriebs- und Heizkosten.  Im Ergebnis der Analyse vorliegender Materialien werden die Heizkostenanteile um 5 % erhöht. Hierbei sind auch die allgemeine Preissteigerung, insbesondere bei den Energieversorgern im Jahr 2007, und die weitere progressive Preisentwicklung berücksichtigt.

 

Die Bruttowarmmiete besteht aus drei Teilen: Grundmiete, Betriebskosten kalt und Heizkosten. Eine Auswertung der von den Wohnungsunternehmen eingereichten Daten ergab im Bereich der Grundmiete für einzelne Gemeinden im Ost-Havelland Differenzen zur Höchstgrenze in der Mietregion A. Mit der Einordnung in die Mietregion B wird dem Rechnung getragen.

 

"Wir haben bei der Erhöhung des Heizkostenanteils ein angemessenes Ergebnis  angesichts der Kostenentwicklungen erzielt und sind überzeugt, dass es eine Erleichterung für die SGB II-Empfänger bedeutet", sagt Sozialdezernentin Margarete vom Fintel. In einem Gespräch mit dem Arbeitslosenverband Havelland haben sich die Vertreter ebenfalls zufrieden über die Neuerungen geäußert, informiert Frau von Fintel darüber hinaus.