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Heimtiere dürfen im eigenen Garten begraben werden

Neue Allgemeinverfügung des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär und Lebensmittelüberwachung

Pressemitteilung 145/08

Neue Allgemeinverfügung des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär und Lebensmittelüberwachung

 

Weil im Landkreis Havelland allgemein Bedarf am Vergraben von Heimtieren besteht, hat sich der Amtstierarzt des Landkreises Havelland entschlossen, die Genehmigung zum Vergraben von Heimtieren in Form einer Allgemeinverfügung zu erteilen. Danach ist es im Landkreis gestattet, einzelne verendete Heimtiere zu vergraben. Die Halter müssen sich dabei allerdings an gewisse Regeln halten. So dürfen die Tiergräber nicht in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze angelegt werden. Begraben werden darf nur auf dem eigenen Grundstück, tief genug (mindestens 50 Zentimeter) und unverzüglich. Außerdem sollte der Tierkörper nicht in eine Kunststofftüte oder eine Dose gelegt werden. Die Ausnahme von der Regel machen an Seuchen verendete Tiere, die sofort einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu übergeben sind.

 

Die "Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben" des Amtes für Landwirtschaft, Veterinär und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Havelland findet sich im genauen Wortlaut im aktuellen Amtsblatt Nr. 15/2008.