Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Impfung gegen Blauzungenkrankheit im Landkreis Havelland im Frühjahr 2009

Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter müssen ihre Tiere ab dem 3. Lebensmonat jedes Jahr gegen die Blauzungen-krankheit (BT) impfen lassen, unabhängig davon, ob die Tiere im Stall oder auf der Weide gehalten werden. Hier besteht Impfpflicht. Tierhalter anderer empfänglicher Tierarten (z. B. Gatterwild, Kameliden) können von der Impfung Gebrauch machen.

 

Die jährlich durchzuführenden Bestandsimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit beginnen im Landkreis Havelland ab sofort und sollen zum Weideaustrieb abgeschlossen sein. Die Nachimpfung von Jungtieren muss generell weiter im Laufe des Jahres erfolgen.

 

Die Impfung übernehmen durch den Amtstierarzt beauftragte Tierärzte. Den Hoftierärzten der Tierhalter wird dabei der Vorzug gegeben.

 

Die Tierhalter sind aufgefordert, sich bei ihren Hoftierärzten zu melden, Impftermine abzusprechen und für einen zügigen Ablauf der Impfungen zu sorgen. Nur so kann eine flächendeckende Impfung durchgeführt werden.

 

BT ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, sie ist anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Milch und Fleisch können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Seuche wird von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen, die vor allem in den Morgen- und Abendstunden aktiv ist. Um die Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern, ist die rechtzeitige Impfung vor Auftreten der Gnitzen notwendig.

 

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Veterinäramtes.