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Impfung gegen Blauzungenkrankheit im Landkreis Havelland Pflicht

Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter müssen ihre Tiere ab dem 3. Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit (BT) impfen lassen. Tierhalter anderer empfänglicher Tierarten (z. B. Gatterwild, Kameliden) können von der Impfung Gebrauch machen.

 

Die Impfung übernehmen durch den Amtstierarzt beauftragte Tierärzte, den Hoftierärzten der Tierhalter wird dabei der Vorzug gegeben. Sie werden auf einer Veranstaltung des Veterinäramtes im April über die Impfungen informiert. Die Impfungen beginnen voraussichtlich Anfang Juni nach Auslieferung des Impfstoffs und sollen im Juli abgeschlossen sein.

 

Aus diesem Grund sind die Tierhalter aufgefordert, für einen zügigen Ablauf der Impfungen zu sorgen, in dem z.B. ein Durchtreiben der Weidetiere ermöglicht wird. Des Weiteren fordert der Amtstierarzt diejenigen Tierhalter auf, die sich noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, dieses umgehend nachzuholen. Nur so kann eine flächendeckende Impfung durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Veterinäramtes.

 

Die BT ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, sie ist anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Milch und Fleisch können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Seuche wird von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen, die vor allem in den Morgen- und Abendstunden aktiv ist.