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Keine Neuanträge für KULAP im Jahr 2011

Pressemitteilung 65/2011

Pressemitteilung 65/2011

 

Landwirte können im laufenden Jahr lediglich Erweiterungsanträge zu den Kulturlandschaftsprogrammen KULAP stellen. Neuanträge werden dagegen derzeit nicht zugelassen. Darauf weist das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung hin.

 

Ursache dieser Einschränkung ist die Förderpolitik der Europäischen Union. Die gegenwärtige Förderperiode, die 2007 begann, endet 2013. Da die Verhandlungen für den Übergang in die neue Förderperiode 2014 bis 2020 gerade erst begonnen haben, gibt es noch keine Übergangsregelungen für Antragsteller in den Kulturlandschaftsprogrammen. Aus diesem Grunde werden im Land Brandenburg in 2011 nur Erweiterungsanträge zugelassen. Das heißt, für alle Landwirte, die bereits an KULAP beteiligt sind, ändert sich nichts. Lediglich Neuanträge werden in diesem Jahr nicht angenommen. Die Antragsformulare und Software, die den Landwirten auf den entsprechenden Informationsveranstaltungen ausgehändigt wurden, sehen zwar Neuanträge vor. Doch die bei diesen Veranstaltungen von den Mitarbeitern aus dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geäußerten Befürchtungen bezüglich der ungeklärten Finanzlage haben sich nunmehr für 2011 bewahrheitet.