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Landkreis Havelland beabsichtigt Geschwindigkeitsbegrenzung in Berge und Lietzow

Pressemitteilung 24/2012

Pressemitteilung 24/2012

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland plant, auf der Bundesstraße 5 in Berge und Lietzow für alle Kraftfahrzeuge von 22.00 bis 6.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer anzuordnen. Das ist das wesentliche Ergebnis einer Verkehrszählung des Landesbetriebes Straßenwesen, die im Herbst vergangenen Jahres durchgeführt wurde.

 

Bei der Verkehrszählung hat sich gezeigt, dass in Lietzow ein tägliches Verkehrsaufkommen von rund 11.100 Fahrzeugen vorliegt. Berge wird täglich von knapp 8.800 Fahrzeugen durchfahren. Eine zeitgleich mit der Verkehrszählung durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat zudem ergeben, dass in Berge etwa 25 Prozent aller Fahrzeuge in Richtung Friesack zu schnell fahren. In der Gegenrichtung nach Nauen sind es immerhin rund neun Prozent.

 

Ausgehend von diesen Durchfahrtszahlen hat der Landesbetrieb eine Lärmberechnung durchgeführt. Diese ist Grundlage für die Anordnung von Maßnahmen zum Lärmschutz. Für die Ortsdurchfahrt Berge errechnet sich demnach ein Lärmwert von 63,4 Dezibel, für die Ortsdurchfahrt Lietzow einer von 62,2 Dezibel in der Nacht. Beide liegen über dem zulässigen Grenzwert von 62 Dezibel. Die Tageswerte - 70,7 Dezibel für Berge und 69,5 Dezibel für Lietzow - bleiben unter dem zulässigen Tages-Grenzwert von 72 Dezibel.

 

Um die nächtliche Lärmbelastung zu reduzieren, beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises in Berge und Lietzow eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer für alle Kraftfahrzeuge von 22.00 bis 6.00 Uhr anzuordnen. Um diese zulässige Höchstgeschwindigkeit auch durchzusetzen, soll weiterhin eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage ("Blitzer") in Berge eingerichtet werden. Diese Anordnungsvorschläge werden gegenwärtig von der Polizei und dem Straßenbaulastträger angehört. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Regelungen umgehend angeordnet und kurzfristig umgesetzt. Für Lietzow werden weitere Maßnahmen erst nach Abschluss der Straßenbauarbeiten entschieden. Ungeachtet dessen wird die Kreisbehörde zusätzlich mobile Geschwindigkeitsmessungen vornehmen.