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Neue Informationen für Grünlandflächennutzer - Ausdehnung des Nutzungszeitraumes

Pressemitteilung

Pressemitteilung 174/2011


Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelkontrolle informiert über die neue Verfahrensweise zur Beantragung von Fördermitteln für Grünlandflächennutzer.

 

Die Witterungsbedingungen und der erhöhte Grundwasserspiegel im Jahr 2011 haben dazu geführt, dass viele Landwirte ihre Grünlandflächen nicht nutzen konnten. Die einmalige Nutzung bis zum 15. Oktober 2011 ist jedoch die Voraussetzung, um bestimme landwirtschaftliche Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können.

 

Das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat nun beschlossen, den zulässigen Nutzungszeitraum der beim Amt für Landwirtschaft bis zum 15. Oktober 2011 angezeigten vernässten Flächen auf den 31. Dezember 2011 auszudehnen. Auf vernässten Flächen, die momentan mit Traktoren und Mähgerät befahrbar sind, aber auf denen durch die Beräumungstechnik von einer Schädigung des Boden auszugehen ist, wird ein Pflegeschnitt bis Jahresende 2011 als einmalige jährliche Nutzung anerkannt. Die Antragsteller haben dies der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Die betroffenen Antragsteller müssen bis zum 3. Januar 2012 eine entsprechende Erklärung zur Nutzung der Flächen beim Amt abgeben.

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelkontrolle der Kreisverwaltung Havelland in Nauen, Goethestraße 59-60 (Telefon 03321 / 403 5501).