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Neue Maßnahmen zum Tierseuchenschutz

Pressemitteilung 11/2011

Pressemitteilung 11/2011

 

Für alle Rinderhalter im Landkreis Havelland gilt zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus ab sofort eine neue Verfügung.

 

Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Havelland hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Tierseuchen erlassen. Das Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), der zu unstillbaren Durchfällen, Reproduktions- und Entwicklungsstörungen bei Rindern führen kann. Die Verbreitung der Seuche kann nur verhindert werden, wenn flächendeckend alle Kälber zeitnah auf das BVD-Virus untersucht und die infizierten Rinder getötet werden.

 

Laut der Verfügung dürfen ab sofort amtliche Untersuchungen auf das BVD-Virus nur im Landeslabor Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder), vorgenommen werden. Die Probennahme für die Untersuchung von nach dem 1. Januar 2011 geborenen Kälbern ist nur durch die Entnahme von Ohrstanzproben erlaubt. Die herkömmlichen Ohrenmarken, die vor dem 01. Januar 2011 erworben wurden, dürfen noch bis zum 30. Juni 2011 aufgebraucht werden, wobei die so gekennzeichneten Kälber zeitnah zu untersuchen sind. Dies gilt auch für verendete Rinder, die noch nicht auf den BVD-Virus untersucht worden waren und Totgeburten. Mastrinder, die am 1. Januar 2011 den sechsten Lebensmonat vollendet haben, können bis zum 30. Juni 2011 ohne Untersuchung auf das BVD-Virus in einen Bestand eingestellt werden, in dem alle Rinder ausschließlich in Stallhaltung gemästet und unmittelbar zur Schlachtung abgegeben werden.

 

Die verfügten Maßnahmen führen die im Landkreis Havelland bereits begonnene BVD-Sanierung der Rinderbestände nach einem freiwilligen Sanierungsplan fort. Etwa die Hälfte der 281 Rinderhaltenden Betriebe des Landkreises haben bisher BVD-Untersuchungen durchgeführt.

 

Die komplette Tierseuchenallgemeinverfügung für alle Rinderhalter ist im Amtsblatt 01/2011 für den Landkreis Havelland vom 19. Januar 2011 nachlesbar. Das Amtsblatt liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen und Dallgower Straße 9 in 14612 Falkensee zur kostenlosen Abholung bereit. Außerdem kann das Amtsblatt hier abgerufen werden.