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Neuer Sonderlehrgang für Fischer

Pressemitteilung 164/2010

Pressemitteilung 164/2010

 

Mittels eines Sonderlehrgangs können Inhaber von Fischereirechten den Fischereischein erwerben. Dieser Lehrgang findet im Land Brandenburg im Landkreis Spree-Neiße statt. Der nächste Lehrgang im kommenden Jahr wird gerade vorbereitet, Anmeldungen sind jetzt möglich.

 

Vom 28. Februar bis 11. März 2011 wird durch die Untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße ein kompakter Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeins nach Paragraf 17 Abs. 2 Ziffer 3 Brandenburgisches Fischereigesetz (Fischereischein) veranstaltet. Dieser Lehrgang kann auch von Bewohnern anderer Landkreise besucht werden, da er brandenburgweit nur in Spree-Neiße durchgeführt wird. Anträge auf Zulassung zum Lehrgang können jetzt gestellt werden.

 

Zur Teilnahme berechtigt sind Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten bzw. Mitglieder einer rechtsfähigen und gemeinnützigen Anglervereinigung, die von dieser Anglervereinigung zur Teilnahme vorgeschlagen wurden. Die Fischereirechte bzw. die Mitgliedschaft sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn der Bewerber mit Beginn des Lehrgangs das 17. Lebensjahr vollendet hat. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung berechtigt diese zur Ausübung von beruflicher Fischereiwirtschaft an den entsprechenden Gewässern.

 

Antragsformulare sind beim Landkreis Spree-Neiße, Untere Fischereibehörde, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) oder im Internet unter http://www.lkspn.de/Formulare/7215.html/OXx8 erhältlich. Der Lehrgang dauert zwei Wochen und wird im Schullandheim Burg (Spreewald) durchgeführt. Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße (Telefon 03562 / 986 183 22 oder 26).