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Verkehrsbehörde, Polizei und Fahrschulen treten für mehr Sicherheit ein

Gemeinsames Vorgehen gegen Verkehrssünder ist vereinbart

Pressemitteilung 116/08

Gemeinsames Vorgehen gegen Verkehrssünder ist vereinbart

 

Seit Anfang Oktober wird im Landkreis Havelland eine neue Form der Verkehrsschulung durchgeführt: Verkehrsteilnehmer, die wegen geringerer Verkehrsvergehen auffällig werden, keinen Führerschein haben oder erst 14 Jahre alt sind, können von Amts wegen zum Verkehrsunterricht herangezogen werden. Zu diesem Zweck haben die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland, die Polizei und die Fahrlehrer im Landkreis eine Übereinkunft getroffen, um so die "unwissenden" oder "unbelehrbaren" Verkehrsteilnehmer besser erreichen zu können und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Laut § 48 Straßenverkehrsordnung gehört die Anordnung zum Verkehrsunterricht zu den Pflichtaufgaben der Straßenverkehrsbehörden. Aus organisatorischen Gründen wurde dieser Verkehrsunterricht bislang jedoch so gut wie nie angeordnet: "Es gab einfach gesagt niemanden, der ihn hätte durchführen können", erklärt Hans-Martin Brandt, Sachgebietsleiter Straßenverkehr im Ordnungs- und Verkehrsamt der Kreisverwaltung. Das hat sich nun geändert. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg gestattet seit neustem die Einbeziehung von Dritten zur Durchführung dieser Aufgabe, und im Havelland wurden die niedergelassenen Fahrschulen, deren Fahrlehrer die pädagogische Schulung zur Durchführung von Aufbauseminaren besitzen, als Partner gewonnen. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Verkehrsbehörde, Polizei und Fahrschulen regeln dabei das Verfahren.

So müssen seit Beginn des Monats havelländische Verkehrsteilnehmer, wenn sie wiederholt oder besonders grob gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, diese Verstöße allerdings normalerweise relativ glimpflich geahndet werden, mit einer Aufforderung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht rechnen: "Zum Beispiel Autofahrer, die permanent falsch parken oder häufig zu schnell fahren, wobei sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen aber nur im Verwarngeldrahmen bewegen!, erklärt Brandt. Aber auch auf andere Gruppen an Verkehrsteilnehmer kann das Verfahren angewendet werden: Jugendliche ab 14 Jahre, Fahrradfahrer ohne Führerschein oder Fahranfänger, die innerhalb der Probezeit nach einem Aufbauseminar wieder auffällig werden. Firmeninhaber oder Fuhrparkverantwortliche können ebenfalls eingeladen werden, wenn ihre Firmenfahrzeuge häufig auffallen.

Die Straßenverkehrsbehörde, der von der Polizei und den Bußgeldstellen auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer gemeldet werden, erlässt einen Bescheid, der einen Ermessensspielraum beinhaltet: "Wenn wir im Rahmen einer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass der Unterricht eine unverhältnismäßige Maßnahme wäre, kann von einer Einladung zum Unterricht auch abgesehen werden", so der Sachgebietsleiter. Ergeht jedoch ein Bescheid, muss innerhalb einer gewissen Frist eine 90-minütige Schulung absolviert werden. Dafür werden Gebühren sowie Kosten für die Schulung fällig. Kommt ein Delinquent der Aufforderung zum Unterricht nicht nach, sind Verwarn- und Bußgelder und weitere Repressalien bis hin zu Punkten in Flensburg möglich.

Mit der Einführung dieser Verkehrsschulung ist der Landkreis Havelland einer der ersten Landkreise in Brandenburg, die diese Form der Verkehrssicherheitserhöhung nutzt. Die Verantwortlichen erhoffen sich, so die Verkehrsteilnehmer zu erreichen, die sich permanent und bewusst in gewissem Rahmen über die Verkehrsregeln hinwegsetzen, sie schlicht und einfach nicht kennen oder bei denen andere Maßnahmen nicht möglich sind. Ziel ist ein Stück mehr Sicherheit, Ordnung und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.