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Verwaltung ruft zu besonderer Vorsicht auf

Höchste Waldbrandwarnstufe erfordert besondere Achtsamkeit im Wald

Höchste Waldbrandwarnstufe erfordert besondere Achtsamkeit im Wald


Aufgrund der hohen Temperaturen und der lang anhaltenden Trockenheit gilt schon seit dem 26. Mai 2008 im Landkreis Havelland die Waldbrandwarnstufe IV, die höchste Waldbrandwarnstufe. Die Kreisverwaltung weist daher noch einmal auf besondere Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln im Wald hin, die verheerende Brände verhindern sollen.

 

- Das Rauchen im Wald ist unabhängig von der Waldbrandwarnstufe grundsätzlich ganzjährig verboten! Auch offene Feuer, Grillstellen und andere brennende oder glimmende Gegenstände haben im Wald außerhalb von den Forstbehörden genehmigten Feuerstellen nichts zu suchen (geregelt im § 23 Landeswaldgesetz).

 

- Das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist verboten! Zufahrtswege zum Wald sind für die Rettungskräfte und die Feuerwehr sind unbedingt freizuhalten, um ein schnelles Eingreifen im Gefahrenfall zu ermöglichen. Das Parken ist ausschließlich auf dafür eingerichteten Waldparkplätzen erlaubt. Die Fahrzeuge dürfen auf keinen Fall auf Grasflächen abgestellt werden: Heiße Fahrzeugteile wie zum Beispiel Katalysatoren können das ausgetrocknete und dürre Gras entzünden

 

- Die Wälder können angesichts der hohen Waldbrandwarnstufe von den Forstbehörden komplett gesperrt werden. Im Landkreis Havelland ist darauf jedoch verzichtet worden. Wanderer in den Wäldern sind daher jedoch zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit aufgerufen. Wann und ob ein Waldgebiet gesperrt wird, entscheiden im Einzelfall die Forstbehören. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von diesen Sperrungen in der Regel unberührt.