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Vorsicht bei Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen

Pressemitteilung 42/2010

Pressemitteilung 42/2010

 

Aus gegebenem Anlass warnt das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Havelland vor Werbe- und Verkaufsveranstaltungen, zu denen ortsfremde Firmen per Briefwurfsendungen zu einem Essen mit Gutschein-Einlösungen oder Überraschungspaketen einladen. In der vergangenen Woche wurden bereits mehrere solcher Veranstaltungen im Kreisgebiet untersagt.

 

'Herzliche Einladung an besonders gute und treue Kunden' - so oder ähnlich formuliert steht auf Einladungen, die vielen Havelländern immer wieder ins Haus flattern. Mit einem fantastischen Mittag- oder Abendessen wird gelockt, dazu gibt es meist ein Überraschungspaket und/oder einen Reisegutschein, der vor Ort eingelöst werden muss. Der Absender der Einladungen weist nicht selten eine Adresse im EU-Ausland auf. Doch bei solchen Angeboten ist Vorsicht angebracht. Sorglose Bürger werden oft unter Vortäuschung falscher Tatsachen angelockt, die angebotenen Produkte und Reisen sind häufig überteuert.

 

Das Problem besteht darin, dass Kunden keine Möglichkeit haben, bei Reisebuchungen oder Kauf von Artikeln auf solchen Veranstaltungen das Angebot zu vergleichen. Daher unterliegen derartige Werbe- und Verkaufspräsentationen nach deutschem Recht verschiedenen Reglementierungen. Unter anderem müssen sie 14 Tage vor Durchführung beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Der Veranstalter muss eine Reisegewerbekarte vorlegen können. Da aber zum Beispiel Unternehmer aus dem EU-Ausland, die in Deutschland keine Niederlassung unterhalten, sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können, dürfen sie ihr Handwerk ohne vorherige Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen und unterliegen nicht der Vorabprüfung. Das wird mitunter von dubiosen Anbietern ausgenutzt.

 

Die Kreisverwaltung warnt vor solchen Veranstaltungen, die zurzeit auch im Kreisgebiet vermehrt durchgeführt werden. Nach Bürgerinformationen und dank guter Zusammenarbeit der Verwaltungen im Kreisgebiet wurden in der vergangenen Woche mehrere Werbe- und Verkaufspräsentationen zum Beispiel in Rathenow, Premnitz, Falkensee und Zachow untersagt, da sie nicht den rechtlichen Vorschriften entsprachen. Den Empfängern entsprechender Einladungen empfiehlt die Kreisverwaltung, sich bei den örtlichen Ordnungsämtern über die Seriosität des Veranstalters zu erkundigen.