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Widerruf der Allgemeinverfügung zur Fleischbeschau von Wildschweinen

Pressemitteilung 35/2012

Die vom Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Havelland im Jahr 2011 herausgegebene Allgemeinverfügung in Bezug auf Wildschweine wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.


Die Aufforderung an alle Jäger im Osthavelland, erlegte Wildschweine zur amtlichen Fleischbeschau vorzulegen, wird damit aufgehoben. Der damalige Anlass für diese Maßnahme  war der Befund eines nahe Elstal verendeten Wildscheines, in dessen Proben Stämme des Corynebakteriums ulcerans nachgewiesen wurden.

 

In der Zeit vom 19. Mai 2011 bis heute wurden etwa 450 Stück Schwarzwild in dem Areal erlegt. Davon wurden acht ins Landeslabor Berlin-Brandenburg wegen des Verdachts auf Corynebakterium ulcerans eingesandt. Drei Befunde waren positiv, was bedeutet, das 0,66 Prozent der erlegten Wildschweine Träger der Erkrankung waren. Da es sich um einen geringen Prozentsatz der Tiere handelt, wird die Allgemeinverfügung nun aufgehoben.


Es wird aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass für Jäger immer die gesetzliche Pflicht besteht, bei Veränderungen am Tierkörper einen amtlichen Tierarzt hinzuzuziehen. Da momentan die atypische Form der Diphterie im Wildschweinbestand in der Döberitzer Heide vorkommt, wird hier um eine enge Auslegung der gesetzlichen Anforderungen gebeten.