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Zwei Jahre "Begleitetes Fahren mit 17" zeigt erste Erfolge

Verkehrsbehörde zieht positive Zwischenbilanz

Pressemitteilung 40/08

Verkehrsbehörde zieht positive Zwischenbilanz

 

Am 1. Februar 2006 begann die Führerscheinstelle im Landkreis Havelland mit einem neuen Projekt. Unter dem Kürzel "BF17" begann das so genannte "Begleitete Fahren mit 17", bei dem Führerscheinneulinge schon mit 17 Jahren ein Auto im Straßenverkehr steuern dürfen - vorausgesetzt, eine erwachsene Begleitperson sitzt dabei neben dem Fahranfänger. Nun, nach gut zwei Jahren praktischer Erfahrung mit dem Projekt, zieht die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung eine positive Zwischenbilanz.

Das "Begleitete Fahren mit 17" stellt einen neuen Ansatz zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger dar. Autofahrer im Alter von 18 bis 25 Jahren sind überproportional häufig an Unfällen beteiligt bzw. verursachen diese nicht selten auch. Eine von mehreren Ursachen ist mangelnde Erfahrung in Verbindung mit Selbstüberschätzung. Dem soll das "Begleitete Fahren" entgegen wirken: Vor dem Start in die selbstständige Fahrerkarriere soll ein fahrpraktischer Erfahrungsaufbau durch die Begleitung eines erfahrenen und zuverlässigen Mitfahrers ermöglicht werden: "Der Begleitfahrer soll dem Fahranfänger mit seiner Erfahrung zur Seite stehen und ihm Sicherheit geben", erklärt Hans-Martin Brandt, Sachgebietsleiter in der Verkehrsbehörde.

An die Begleitpersonen, die auf dem Führerschein auch namentlich genannt werden, sind hohe Anforderungen geknüpft. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit wenigstens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Vor allem letzterer Punkt führte häufig dazu, dass Begleitpersonen abgelehnt werden mussten. Laut Hans-Martin Brandt kann jeder, der die Anforderungen erfüllt, Begleitperson werden: "Die Erziehungsberechtigten sind natürlich sehr daran interessiert. Zumeist sind es Eltern, die sich dafür bereit erklären." Allerdings dürfen die Begleitpersonen den Fahranfänger nicht als einfaches "Taxi" ansehen. Hat der Begleiter mehr als 0,5 Promille im Blut oder steht er unter dem Einfluss berauschender Mittel, darf er nicht begleiten. Verantwortlich dafür ist der Fahranfänger: Er hat dafür zu sorgen, dass an Bord des Fahrzeuges die Gesetze eingehalten werden. Und ohne Begleitperson darf er nicht fahren. Der "Führerschein mit 17" gilt nur in Deutschland und ausschließlich für die Klassen B und BE.

Diese Mischung aus Eigenverantwortung und betreutem Fahren stößt bei Fahranfängern auf großes Interesse. Im ersten Jahr beantragten 790 Fahranfänger im Landkreis den "Führerschein mit 17", 2007 waren es 787. Bei weitem nicht jeder erhielt den Schein: 2006 wurden nur 249 ausgegeben, 2007 waren es 410. Auch in diesem Jahr hält das Interesse an. 429 Anträge wurden im ersten Halbjahr 2008 eingereicht, 275 wurden bewilligt. "In ländlichen Gebieten ist das Interesse sehr viel größer als in Städten wie beispielsweise Potsdam", nennt Brandt eine weitere Erfahrung im Land Brandenburg.

Die bisherigen Ergebnisse sind Mut machend. Erst zwei von mittlerweile deutlich über 900 "Führerscheinen ab 17" mussten zurück genommen werden: "In einem Fall fuhr der junge Fahrer ohne Begleitperson, das andere war ein Alkoholdelikt", so Brandt. Statistisch gesehen fallen diese beiden Vorfälle so gut wie gar nicht ins Gewicht, sodass das Projekt bislang zu einem echten Erfolg zu werden scheint. Doch eine Auswertung steht noch aus: Entscheidend ist, wie sich die Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag und damit der Erlaubnis, ganz allein Auto zu fahren, weiter entwickeln. In einigen Jahren liegen auch dazu die entsprechenden Daten vor, sodass dann ein endgültiges Fazit über den Erfolg des "Begleiteten Fahrens mit 17" gezogen werden kann.