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Amerikanische Faulbrut: Kleiner Sperrbezirk in der Gemeinde Dallgow-Döberitz

Nachdem in einem Bienenstand in Spandau/ Wilhelmstadt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde, hat das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Spandau von Berlin einen Sperrbezirk gebildet, der bis in den Landkreis Havelland hineinreicht. Betroffen ist der Ortsteil Engelsfelde der Gemeinde Dallgow-Döberitz.

Nachdem in einem Bienenstand in Spandau/ Wilhelmstadt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde, hat das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Spandau von Berlin einen Sperrbezirk gebildet, der bis in den Landkreis Havelland hineinreicht.  Betroffen ist der Ortsteil Engelsfelde der Gemeinde Dallgow-Döberitz. In einer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung hat der Landkreis Havelland den Sperrbezirk genau benannt und Anordnungen für den Bereich getroffen.

Der Sperrbezirk rund um Engelsfelde ist nordöstlich begrenzt von der Berliner Stadtgrenze, beginnend am Hahneberg Richtung Weinberghöhe bis zu den Rieselfeldern, Gatower Weg. Im Süden verläuft die Grenze dem Gatower Weg Richtung Westen folgend bis zur Kreuzung am Teufelsgraben. Westlich stellt eine gedachte Linie vom Kreuzungspunkt Gatower Weg/ Teufelsgraben Richtung Norden bis zur Stadtgrenze am Hahneberg (Höhe Naturschutzstation Hahneberg) die Grenze dar.

Laut Allgemeinverfügung sind in diesem Gebiet alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Imker im oder Imker mit Bienenständen im betroffenen Sperrbezirk sollen sich hierzu unter Angabe des Standortes und der Anzahl der Bienenvölker beim havelländischen Veterinäramt melden, um einen Termin für die amtliche Untersuchung zu vereinbaren. Bewegliche Bienenstände innerhalb des Sperrbezirks dürfen ferner nicht von ihrem Standort entfernt, Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und weitere Bienenstände vor der Seuche zu schützen.

Registrierte Standimker gibt es in dem festgelegten Sperrbezirk auf havelländischer Seite nicht. Drei Standimker in Seeburg befinden sich jedoch knapp außerhalb des Sperrbezirkes. Ihre Bienenvölker wurden vorsichthalber bereits vom Veterinäramt untersucht und es wurden entsprechende Proben entnommen.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Der Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium, das von den Bienen in das Bienenvolk eingetragen wird, die Bienenbrut befällt und diese letztendlich abtötet. Bienen infizieren sich durch Kontakt zu anderen infizierten Bienenvölkern sowie beispielsweise auch durch Kontakt mit infizierten Honigresten aus leeren Honiggläsern. Der Eintrag des Erregers kann einige Zeit im Bienenvolk unerkannt bleiben. Daher sollen Imker, die mit ihren Bienenvölkern wandern oder die Bienenvölker verkaufen wollen, eine Futterkranzprobe oder Honigprobe nach Absprache mit dem Veterinäramt zur Untersuchung einsenden. Ein negatives Untersuchungsergebnis wird dann amtlich bescheinigt und ist Voraussetzung für das Verbringen von Bienenvölkern.

Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 24/2021 des Landkreises Havelland einzusehen.